FAQ & HILFE
Hier findet Ihr die wichtigsten und uns am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Reisen und aktuellen Lagen.
Aktuelle Informationen zu Reisen in den Nahen Osten
Stand 30. März, 09:56 Uhr
Die aktuelle Eskalation im Nahen Osten hat Auswirkungen auf den Flugverkehr in der Region sowie auf touristische Reisen. Seit dem 28. Februar 2026 gilt eine Reisewarnung des Auswärtiges Amt. Der Flugverkehr in den Nahen Osten ist derzeit weiterhin stark eingeschränkt und teilweise zeitweise vollständig eingestellt.
Wir beobachten die Situation fortlaufend und stehen in engem Austausch mit unseren Gästen, unseren Partnern in den Zielgebieten, den Airlines sowie den zuständigen Behörden.
Wichtige Information für gebuchte Reisen
Bis einschließlich 14. April 2026 haben wir vorsorglich alle Flugreisen in den Nahen Osten abgesagt.
Gäste mit bereits gebuchten Reisen werden von uns aktiv kontaktiert und transparent über ihre individuellen Möglichkeiten informiert.
Umbuchungsmöglichkeiten
Damit Sie Ihre Reise dennoch antreten können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate mit Abreisedatum bis zum 14.04.2026 auf ein anderes Zielgebiet umzubuchen.
Ausgenommen sind Buchungen der Marke Falk Travel Dynamic sowie Buchungen mit Flügen, für die keine Umbuchungsmöglichkeiten bestehen.
Die Umbuchung erfolgt zum jeweils tagesaktuellen Preis. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr Reisebüro oder an die Onlineplattform, über die Sie Ihre Reise gebucht haben.
Selbstverständlich prüfen wir auch individuelle Anliegen und bemühen uns gemeinsam mit Ihnen um eine passende Lösung.
Informationen für Gäste vor Ort
Gäste, die sich aktuell in den Zielgebieten befinden, unterstützen wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Airline-Partnern und unserer Agentur vor Ort bei ihrem Aufenthalt sowie bei der Organisation einer schnellstmöglichen und sicheren Rückreise. Selbstverständlich sind alle betroffenen Gäste gut versorgt. Wir sorgen gemeinsam mit unserer Agentur für ihre Betreuung vor Ort.
Aktuelle Informationen zum Flugstatus der Airlines
Wir stehen in engem Austausch mit den Airlines und arbeiten kontinuierlich daran, passende Rückreise- und Flugmöglichkeiten für unsere Gäste zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften ist es uns bereits gelungen, einige Gäste auf Spezialflügen der Airlines umzubuchen. Unser Ziel ist die schnellstmögliche Heimreise aller Gäste.
Nachfolgend stellen wir Ihnen pro Airline die jeweils aktuellsten Informationen zum Flugstatus bereit. Hier erfahren Sie, ob Flüge von und nach den Vereinigten Arabischen Emiraten stattfinden oder derzeit eingeschränkt sind.
Berücksichtigt werden dabei folgende Airlines: Air Arabia, Condor, Emirates, Etihad Airways, flydubai, die Lufthansa Group inklusive Eurowings sowie Pegasus Airlines.
▪️Condor
▪️Emirates
▪️flydubai
Kontakt und weitere Informationen
Unsere Krisenhotline erreichen Sie unter: +49 (0) 89 693145249
Aktuellste Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes:
Wir informieren Sie auf dieser Seite fortlaufend über neue Entwicklungen.
FAQ: Krieg im Nahen Osten – Welche Rechte haben Reisende?
Ich bin aktuell in der Region – was soll ich tun?
• In die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts eintragen
• Reise- und Sicherheitshinweise regelmäßig prüfen
• Anweisungen lokaler Behörden strikt befolgen
• Kommunikationsmittel funktionsfähig halten - Achtung Whatsapp Anrufe funktionieren nicht in den VAE.
• Nehmen Sie Kontakt mit der Reiseleitung auf - Nicht via Whatsapp Anruf.
• Medienlage aufmerksam verfolgen
Ich erreiche die Botschaft nicht – was kann ich tun?
Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline eingerichtet:
📞 +49 30 5000 87777 (täglich 8–18 Uhr deutscher Zeit)
Ich möchte ausreisen – was ist jetzt sinnvoll?
• Zuerst Reiseveranstalter oder Airline kontaktieren
• Flugverbindungen regelmäßig prüfen
• Informationen über ELEFAND (Landsleutebriefe) beachten
• Alternative Routen (z. B. über Land) nur nach sorgfältiger Sicherheitsabwägung prüfen
Eine staatliche Rückholaktion ist derzeit wegen gesperrter Lufträume nicht möglich.
Mein Flug wurde gestrichen – wie komme ich zurück?
• Airline oder Reiseveranstalter kontaktieren
• Bei Pauschalreisen organisiert der Veranstalter einen Ersatzflug, sobald der Luftraum wieder geöffnet ist
• Auch bei Kreuzfahrten gilt das, wenn der Flug Teil der Pauschalreise ist
❗ Keine Entschädigung nach EU-Fluggastrechten, da Krieg als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt.
Was gilt, wenn ich nur in Dubai umsteigen wollte?
Startete der Flug in Deutschland, greift die EU-Fluggastrechteverordnung.
Die Airline muss eine alternative Verbindung anbieten – auch über andere Drehkreuze außerhalb des Krisengebiets.
Ich habe eine Reise in die Region gebucht – was passiert jetzt?
Reiseveranstalter sagen Abreisen in betroffene Gebiete derzeit vielfach von sich aus ab. Betroffene Kundinnen und Kunden werden in diesem Fall direkt vom Veranstalter oder über das Reisebüro informiert.
Reisende sollten daher ihre Buchungsunterlagen und E-Mails im Blick behalten und bei Unsicherheit aktiv Kontakt mit dem Veranstalter oder dem vermittelnden Reisebüro aufnehmen.
Für weiter in der Zukunft liegende Reisen gilt: Die Lage regelmäßig beobachten und eine eigenständige vorschnelle Stornierung vermeiden, solange keine offizielle Absage oder Reisewarnung vorliegt.
Habe ich bei einer Pauschalreise andere Rechte als bei individuellen Buchungen?
Ja.
Bei „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen“ (z. B. Krieg, Luftraumsperrung) annullieren Veranstalter bei bestehender Reisewarnung in der Regel selbst.
Individualreisende tragen grundsätzlich ein höheres Risiko, da Flug und Unterkunft getrennt gebucht wurden.
Gibt es Entschädigungszahlungen?
Nein.
Bei Krieg und militärischen Konflikten gelten „außergewöhnliche Umstände“. Daher gilt:
✔ Anspruch auf Umbuchung
✖ Keine Ausgleichszahlung (250–600 €)
Wie verhalte ich mich bei Raketenalarm?
Im Gebäude:
• Schutzräume oder Treppenhaus aufsuchen
• Nicht ins Erdgeschoss oder in obere Stockwerke
Im Freien:
• Nächstes Gebäude aufsuchen
• Oder flach auf den Boden legen
Im Auto:
• Anhalten, aussteigen, Schutz suchen
Nach dem Alarm mindestens 10 Minuten am Schutzort bleiben.
Was sollten Angehörige in Deutschland tun?
• Registrierung bei ELEFAND
• Eine feste Kontaktperson bestimmen
• Ausländische Angehörige wenden sich an die Botschaft ihres Heimatlandes